Mit dem Auftreten von Omikron häuften sich zuletzt die Forderungen von Reisekunden kostenfrei zurückzutreten schlagartig. Es ist zu befürchten, dass diese Tendenz auch zukünftig anhalten wird, wenn neue Coronavirus-Varianten auftreten. 

Vor diesem Hintergrund haben wir Musterschreiben erstellt, auf deren Grundlage sich unsere Mandanten proaktiv in Bezug hierauf an Ihre Kunden wenden können, um klarzustellen, dass deren vertragliche Leistungen (je nach Art der angebotenen Leistung)  nach Maßgabe und unter den Bedingungen der jeweils  geltenden behördlichen Coronaschutzverordnungen generell möglich bleiben und dass spezifisch bei Pauschalreisen auch kein kostenfreies Stornorecht aus § 651h Abs. 3 BGB der Reisekunden besteht.