Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Wirtschaftslage, dürfte in den nächsten Monaten mit erheblichen Kostensteigerungen, insbesondere von Energie- und Personalkosten zu rechnen sein. Wie und in welchem Umfang es zu solchen Kostensteigerungen kommen wird, lässt sich hingegen derzeit noch nicht immer klar einschätzen.
Nahezu ideal erscheint es hier, die Preisangaben offen zuhalten bzw. sich mittels entsprechender Klauseln Preisanpassungen und Preissteigerungen im Rahmen des jeweiligen Angebots oder von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzubehalten, damit die Anpassung dann jeweils „ganz automatisch“ im Nachhinein, also nach Vertragsschluss erfolgen kann.
Aber was ist eigentlich im Hinblick auf Preisangaben rechtlich zu beachten? Außerdem: Inwiefern sind Preisanpassungen in AGB überhaupt wirksam möglich? Und: Wie muss das Ganze in der Praxis umgesetzt werden? Wir unterstützen, auch im Rahmen von Web-Seminaren zum Thema (siehe TourLaw Academy)