Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 enthalten.

Zwar gibt es Übergangsregelungen, die die Erstellung von E-Rechnungen nicht unmittelbar erforderlich machen. Allerdings müssen Unternehmen bereits ab dem 01.01.2025 damit rechnen, E-Rechnungen von Geschäftspartnern zu erhalten.

Es besteht also jedenfalls Handlungsbedarf –  kurz- und mittelfristig.

Gerne unterstützen wir mit ersten Handlungsempfehlungen.