Setzen Sie auf Anwälte mit touristischem Fokus!

Wir sprechen Ihre Sprache und kennen Ihre Herausforderungen im Reise-, Tourismus- und Gastaufnahmerecht.

Noll | Hütten | Dukic wird TourLaw

Ihre Rechtsexperten in der Touristik

Rechtsexperten mit Touristik Know-how

Sie suchen Hilfe bei der Umsetzung Ihrer touristischen Belange?
Wir bieten Ihnen die entsprechende Rechtsexpertise!

 

Als eine der führenden Kanzleien im Reise-, Tourismus- und Gastaufnahmerecht konzentrieren wir uns ausschließlich auf Teilnehmer des Tourismus- und Hospitality-Gewerbes.

Auf Grundlage jahrzehntelanger Erfahrung und ausgeprägter Branchenkenntnis verbinden wir einschlägige Rechtskompetenz mit Pragmatismus, Kreativität und unternehmerischem Denken.

Unsere Kanzlei bietet optimale Strategien und belastbare Ergebnisse maßgeschneidert für Ihr touristisches Unternehmen. Bei Tourlaw werden Sie zielorientiert und bedarfsgerecht beraten – in verständlicher Sprache.

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns:

Aktuelle Informationen:

Die E-Rechnung kommt. Sind Sie vorbereitet?

Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 enthalten.

Zwar gibt es Übergangsregelungen, die die Erstellung von E-Rechnungen nicht unmittelbar erforderlich machen. Allerdings müssen Unternehmen bereits ab dem 01.01.2025 damit rechnen, E-Rechnungen von Geschäftspartnern zu erhalten.

Wir unterstützen Sie mit Handlungsempfehlungen

Der AI Act der EU kommt

Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde. Am 2. Juli 2024 tritt nunmehr der AI-Act der EU in Kraft. Was dieser vorschreibt, aber auch andere, hochrelevante rechtliche Aspekte im Hinblick auf den Einsatz von KI im Unternehmen, erfahren Sie von TourLaw.

FTI Pleite – Wie verhalten Sie sich richtig?

Die jüngste Insolvenz des deutschen Reiseveranstalters hat erhebliche Auswirkungen auf den deutschen Touristikmarkt. Insbesondere Reisebüros und Zubucher stehen vor ganz erheblichen Herausforderungen. TourLaw unterstützt Sie und gibt Orientierung.

DAC7-Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Das Plattformen Steuertransparenzgesetz (DAC 7) gilt bereits seit dem 01.01.2023. Betroffen sind sowohl Online-Vermittler für touristische Leistungen als auch Reiseveranstalter und Unternehmen, die unter Einsatz von digitalen Systemen mit touristischen Einzelleistungen handeln.
Die erste Meldung der Plattformbetreiber hat bereits am 31.03.2024 zu erfolgen. TourLaw hilft, sich einen Überblick zu verschaffen und unterstützt bei der Klärung von Detailfragen. Sprechen Sie uns gerne an.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist da!

Nach einigen Verzögerungen ist das Hinweisgeberschutzgesetz endlich in Kraft getreten.

Achtung: Mittelgroße und große Unternehmen müssen spätestens jetzt tätig werden!
Sie haben sich noch nicht gekümmert?
Gerne übernehmen wir für Sie die Funktion der internen Meldestelle. Damit bieten wir Ihnen eine schnelle, praxisnahe und rechtsichere Lösung, die Vertrauen und Transparenz in Ihrem Betrieb fördert. Sprechen Sie uns an!

Rechtskonforme AGBs, Buchungsprozesse & Co.:

Sie haben sich nach Pandemie und turbulenten Jahren des Comebacks schon länger nicht mehr um Ihre AGBs und verbraucherrechtlich relevanten Prozesse gekümmert?
Mit Aktualisierungen und praxisnaher Beratung schaffen haben wir effiziente und praxisnahe Lösungen für Sie. Melden Sie sich gerne bei uns!

Ihr erfahrenes Juristen-Team:

TourLaw.

Legal Experts for Travel Specialists.

Unsere Leistungen

Wir begleiten Sie bei Ihren unternehmerischen Aktivitäten durch branchenspezifische Rechtsberatung, sei es gegenüber Verbrauchern (B2C) oder im Verhältnis zu Ihren Leistungsträgern und Geschäftspartnern (B2B). Wir decken sowohl Fragen rund um den Auslands- als auch den Inlandstourismus ab.

Auslandstourismus

Unsere Mandanten rekrutieren sich hier vor allem aus Reiseveranstaltern, klassischen Reisebüros und Onlinevermittlern bis hin zu touristischen Leistungsanbietern wie Hotels und sonstige Beherbergungs- und Ferienhausanbietern, außerdem Inbound-Agenturen, Reedereien und Airlines im In- und Ausland, aber auch Paketer und Bettenbanken.

Themenschwerpunkte:
  • Reisebedingungen
  • Vermittlerbedingungen
  • Leistungsträgerverträge
  • Wiederverkäuferbedingungen
  • Gesetzliche Informationspflichten des Reiseveranstalters
  • Rechtliches in der Kataloggestaltung
  • Gesetzlich erforderliche Insolvenzabsicherung
  • Allgemeine Bedingungen für die Organisation von Geschäftsreisen
  • Vermeidung des Pauschalreiserechts

Inlandstourismus

Zahlreiche Branchenteilnehmer aus dem Inlandstourismus, insbesondere regionale Tourismusmarketingorganisationen (DMOs) sowie inländische Hospitality- und Erlebnisanbieter zählen zu unseren geschätzten Mandanten.

Themenschwerpunkte:
  • Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen
  • Gästeführungs- und Vermittlungsbedingungen
  • Leistungs- und Vermittlungsbedingungen für touristische Erlebnisse
  • Verträge zwischen DMOs und den von dieser vermittelten Leistungsträger der Region
  • Kurbeiträge- und Tourismusabgaben
  • Vertragswerke zu Gästekarten
  • Beihilfe und Vergabe
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Außerdem bieten wir Ihnen:
  • Beratung zu Existenz- und Firmengründung
  • Seminare zu aktuellen touristischen Themen  
  • Besondere Kompetenz im Bereich des Datenschutzes im touristischen Kontext
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Darüber hinaus beraten wir Sie selbstverständlich auch jenseits der speziellen Fragestellungen des Reise- und Tourismusrechts.
So erhalten Sie alle Themen aus einer Hand.
  • Forderungsbeitreibung
  • Touristisches Wettbewerbsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Markenschutz und Urheberrecht insbesondere in Bezug auf Bilder und Texte, die Sie zu werblichen Zwecken verwenden
  • Arbeitsrechtliche Fragen
  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns:

Was unsere Mandanten an uns schätzen:

  • Wir verzichten auf kompliziertes Fachlatein.
  • Wir verstehen den touristischen Markt und beraten proaktiv.
  • Wir denken und beraten unternehmerisch, pragmatisch und mit gesundem Menschenverstand.
  • Wir sprechen die Sprache unserer Mandanten (fachlich auf deutsch oder englisch).

Die TourLaw Academy

Wir haben Freude daran, unser Fachwissen kurzweilig und anschaulich zu vermitteln. Allgemeinverständlich, ohne unnötig hochtrabendes Fachlatein. Schauen Sie gleich auf unsere aktuellen Angebote.

Wir bieten: Individuelle Seminare & Workshops, ganz auf Ihre speziellen Fragen und Bedürfnisse fokussiert und offene Seminare, mit den wichtigsten Fragen verständlich zusammengefasst.

Deine Karriere bei TourLaw:

  • Du möchtest in entspannter Atmosphäre und in einem dynamischen Team arbeiten?
  • Du hast Spaß an touristischen Themen?
  • Du arbeitest gerne im Team, eigenverantwortlich und selbständig?

Dann bist du bei uns genau richtig.

Sende Deine Initiativbewerbung an karriere@nhdra.de
oder bewirb dich auf eine der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen.

Komm in unser Team! Wir freuen uns auf dich!

Unsere Mitgliedschaften:

Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)

  • Rechtsausschuss des Deutschen ReiseVerbandes
  • Ausschuss Betrugsbekämpfung des Deutschen ReiseVerbandes
  • Ausschuss Compliance des DRV

Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V. (www.dgfr.de)

IFTTA International Forum of Travel and Tourism Advocates

GRUR Gesellschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Wirtschaftsbeirat Bayern Mitglied der Steuerungsgruppe des Tourismusausschusses (RA Dukic)

Zeitschrift Reise Recht aktuell Mitglied des Herausgeberbeirates (RA Noll)

Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik Mitglied (RA Hütten)

©Bildquellen: iStock-1131160487 Igor Korchak | iStock-867723878 Antikwar | iStock-1173136352 Tonktiti | iStock-903842974 Solovyova | iStock-824963462 Nikolas_jkd | iStock-824804940 Nuno Valadas | iStock-518356812 IakovKalinin​| iStock-1165957815 Chinnapong | iStock-526931657 BartekSzewczyk​ | iStock-163028708 helovi | iStock-1040990130 Victor Metelskiy | Portraits-Fotos: Fotostudio Belichtungswert belichtungswert.de