Aktuelles von TourLaw:
Novellierung des Pauschalreiserechts – jetzt auf die Änderungen ab 2029 vorbereiten
Die Europäische Union hat die Pauschalreiserichtlinie überarbeitet. Nun sind die Mitgliedstaaten am Zug, die neuen Vorgaben in nationales Recht umsetzen.
Die neuen Regeln finden dann ab dem 29. März 2029 verbindlich Anwendung.
Die Reform wird erhebliche Auswirkungen auf Reiseveranstalter, Reisevermittler, Online-Buchungsplattformen, DMOs und weitere Unternehmen der Tourismusbranche haben.
Insofern empfiehlt es sich bereits jetzt, die bevorstehenden Änderungen im Blick zu behalten und frühzeitig zu prüfen, welche Anpassungen an Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Buchungsstrecken und internen Prozessen erforderlich werden.
Wir bieten hierzu Online-Workshops im September an und freuen uns auf Ihre Anmeldung
Neue Vorgaben der EU-EmpCo-Richtline
Mit Wirkung zum 27.09.2026 treten in Deutschland die neuen Vorgaben der EU-„Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo) zur Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln in Kraft.
Rechtsgrundlage ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die Neuerungen erfassen sämtliche B2C-Werbemassnahmen – von allgemeinen Claims wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ bis hin zum Einsatz von Siegeln und Zukunftsversprechen („Net Zero 2045“).
Für Unternehmen der Tourismusbranche bedeutet dies: Greenwashing-Risiken und diesbezügliche Abmahngefahren steigen deutlich.
Unternehmen sollten ihre Kommunikation daher unbedingt kurzfristig überprüfen und an die neue Rechtslage anpassen.
Wir unterstützen Sie dabei!
Forderung bereits bezahlter Stornokosten
Derzeit fordern Reiserücktrittskostenversicherer wieder gehäuft die Rückzahlung von bereits bezahlten Stornokosten aus der Vergangenheit. Entsprechende Forderungen werden aktuell über die Kanzlei ADVOCATUR Wiesbaden geltend gemacht.
Wir geben Orientierung zum Umgang hiermit.
FTI Insolvenz und kein Ende in Sicht
Immer mehr Reisebüros, bei denen FTI noch kurz vor der Insolvenz Reisepreiszahlungen im Wege des Agenturinkassos eingezogen hatte, rätseln, wie sie diese Zahlungen nun erstattet bekommen. Grundsätzlich können ja nur Reisekunden den DRSF in Anspruch nehmen. Besonders streitig ist dies im Zusammenhang mit FTI-Bausteinbuchungen. Wir zeigen mögliche Vorgehensweisen auf.
Novellierung der Pauschalreiserichtlinie
Wir geben einen Überblick zu den vorgeschlagenen Änderungen im Pauschalreiserecht und halten Sie auf dem Laufenden zum aktuellen Diskussionsstand.
Trend Destinationsgutschein im Deutschlandtourismus
Immer mehr Destinationen setzen auf die Bezahlung vermittelter Reiseleistungen mithilfe von Destinationsgutscheinen. Aber Achtung: Die Verwendung solcher Destinationsgutscheine zur Bezahlung von vermittelten Leistungsträgern unterliegt grundsätzlich der Zahlungsdiensteaufsicht der BaFin. Es greifen allerdings Ausnahmeregelungen. Ob Sie deren Voraussetzungen erfüllen und was dies für Ihr Geschäftsmodell bedeutet, klären wir gerne für Sie.
Short Term Rental Regulation
Die neue Short Term Rental Regulation (EU-Verordnung 2024/1028) ist bereits in Kraft getreten. Sie wird allerdings erst im Mai 2026 auf nationaler Ebene umgesetzt. Wir geben einen ersten Überblick
und stellen die wichtigsten Aspekte dieser neuen EU-Verordnung dar, die Plattformbetreiber für die Vermittlung kurzfristiger Vermietungen betreffen wird.
Meldewesen, Kurbeiträge & Co.
Im Rahmen von Meldescheinen müssen Gastgeber gem. §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz nur noch die Daten ausländischer Gäste erfassen. Indirekt kann sich dies auf die Erhebung von Kurbeiträgen auswirken, denn viele Kurbeitragssatzungen nehmen noch Bezug auf die Gastdatenerfassung im Rahmen des alten Meldewesens. Wir geben einen Überblick zu resultierenden rechtlichen Fragestellungen im Kontext des Dauerbrenners Meldewesen, Kurbeitrag und Gästekarten.
Das Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz – kurz: BFSG
Das Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG) steht vor der Tür. Es tritt im Juni 2025 in Kraft.
Was ist bis dahin noch zu tun?
Wir informieren über die wichtigsten Maßnahmen und Fristen, die Sie im Rahmen des BFSG beachten sollten.
Die E-Rechnung kommt. Sind Sie vorbereitet?
Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 enthalten.
Zwar gibt es Übergangsregelungen, die die Erstellung von E-Rechnungen nicht unmittelbar erforderlich machen. Allerdings müssen Unternehmen bereits ab dem 01.01.2025 damit rechnen, E-Rechnungen von Geschäftspartnern zu erhalten.
Wir unterstützen Sie mit Handlungsempfehlungen