Aktuelles von TourLaw:
Ukrainekrieg, Personalmangel, Rezession & Co: Preisangaben und Preisanpassungen rechtswirksam regeln und umsetzen
Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Wirtschaftslage, dürfte in den nächsten Monaten mit erheblichen Kostensteigerungen, insbesondere von Energie- und Personalkosten zu rechnen sein. Wie und in welchem Umfang es zu solchen Kostensteigerungen kommen wird, lässt sich hingegen derzeit noch nicht immer klar einschätzen.
Aber was ist eigentlich im Hinblick auf Preisangaben rechtlich zu beachten? Außerdem: Inwiefern sind Preisanpassungen in AGB überhaupt wirksam möglich? Und: Wie muss das Ganze in der Praxis umgesetzt werden? Wir unterstützen, auch im Rahmen von Web-Seminaren zum Thema
Personalmangel an Flughäfen
Offenbar als Spätfolge von Corona zeigt sich erheblicher Personalmangel bei den Flughafenbetreibern sowie bei den Airlines. In Folge dessen können zahlreiche Flüge nur erheblich verspätet oder schlichtweg gar nicht abgewickelt werden. Das resultierende Chaos an vielen Flughäfen ist teilweise unbeschreiblich.
Wir stellen Ihnen gerne einen rechtlichen Leitfaden zur Verfügung
Krieg in der Ukraine – Wie umgehen mit Reisen nach Russland und die Ukraine?
Die Ukrainekrise zwingt nicht nur zur Absage von Reisen nach Ukraine, sondern legt auch die Absage von Reisen nach Russland nahe. Die Zusammenarbeit mit Leistungsträgern in Russland kann zudem zu einem Verstoß gegen gesetzliche Sanktionsvorschriften führen. Wir stehen Ihnen bei Fragen mit Rat zur Seite.
Steigende Treibstoff und Energiekosten – Sind nachträgliche Reise- und Leistungspreiserhöhungen möglich?
Sind nachträgliche Reise- und Leistungspreiserhöhungen möglich?
Die Preise an den Zapfsäulen sowie von Heizöl und Gas steigen vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine stetig und scheinbar unendlich in bisher nicht gekannte Höhen. Für Reiseunternehmen und touristische Leistungsträger stellt sich die Frage, wie damit umzugehen ist. Wir haben Gestaltungsmöglichkeiten und Formulierungsvorschläge entwickelt, die im Rahmen von Kundenverträgen vereinbart werden können, um weitere erhebliche Preisschwankungen angemessen im Reise bzw. Leistungspreis abzubilden.
Omikron – was tun?
Mit dem Auftreten von Omikron häuften sich zuletzt die Forderungen von Reisekunden kostenfrei zurückzutreten schlagartig. Es ist zu befürchten, dass diese Tendenz auch zukünftig anhalten wird, wenn neue Coronavirus-Varianten auftreten. Vor diesem Hintergrund haben wir Musterschreiben erstellt, auf deren Grundlage sich unsere Mandanten proaktiv in Bezug hierauf an Ihre Kunden wenden können, um klarzustellen, dass deren vertragliche Leistungen (je nach Art der angebotenen Leistung) nach Maßgabe und unter den Bedingungen der jeweils geltenden behördlichen Coronaschutzverordnungen generell möglich bleiben und dass spezifisch bei Pauschalreisen auch kein kostenfreies Stornorecht aus § 651h Abs. 3 BGB der Reisekunden besteht.
Neue gesetzliche Regelungen zur Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters:
Als verzögerte Reaktion auf die Thomas Cook Insolvenz im Herbst 2019 und unter dem Eindruck der erheblichen Auswirkungen von Corona auf die Reisebranche hatte es die Bundesregierung im Verlauf des Jahres 2021 äußerst eilig, Neuregelungen zur gesetzlichen Insolvenzabsicherung von Pauschalreiseveranstaltern einzuführen.
Diese werfen allerdings allerhand Fragen auf, zumal für die von der Pandemie gebeutelte Tourismusbranche. Wir haben die neuen Bestimmungen unter die Lupe genommen und Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt.