Im Rahmen von Meldescheinen müssen Gastgeber gem. §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz nur noch die Daten ausländischer Gäste erfassen. Indirekt kann sich dies auf die Erhebung von Kurbeiträgen auswirken, denn viele Kurbeitragssatzungen nehmen noch Bezug auf die Gastdatenerfassung im Rahmen des alten Meldewesens.
Wir geben einen Überblick zu resultierenden rechtlichen Fragestellungen im Kontext des Dauerbrenners Meldewesen, Kurbeitrag und Gästekarten.