Immer mehr Reisebüros, bei denen FTI noch kurz vor der Insolvenz Reisepreiszahlungen im Wege des Agenturinkassos eingezogen hatte, rätseln, wie sie diese Zahlungen nun erstattet bekommen. Grundsätzlich können ja nur Reisekunden den DRSF in Anspruch nehmen. Besonders streitig ist dies im Zusammenhang mit FTI-Bausteinbuchungen. Wir zeigen mögliche Vorgehensweisen auf.