Als verzögerte Reaktion auf die Thomas Cook Insolvenz im Herbst 2019  und unter dem Eindruck der erheblichen Auswirkungen von Corona auf die Reisebranche hatte es die Bundesregierung im Verlauf des Jahres 2021 äußerst eilig, Neuregelungen zur gesetzlichen Insolvenzabsicherung von Pauschalreiseveranstaltern einzuführen.

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters werfen weiterhin allerhand Fragen auf.  Wir haben die neuen Bestimmungen unter die Lupe genommen und Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt. Sprechen Sie uns gerne an!