Mit Wirkung zum 27.09.2026 treten in Deutschland die neuen Vorgaben der EU-„Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo) zur Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln in Kraft. Rechtsgrundlage ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die Neuerungen erfassen sämtliche B2C-Werbemassnahmen – von allgemeinen Claims wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ bis hin zum Einsatz von Siegeln und Zukunftsversprechen („Net Zero 2045“).
Für Unternehmen der Tourismusbranche bedeutet dies: Greenwashing-Risiken und diesbezügliche Abmahngefahren steigen deutlich; Aufbrauchfristen für bestehende Werbemittel sind nicht vorgesehen(!)
Unternehmen sollten ihre Kommunikation daher unbedingt kurzfristig überprüfen und an die neue Rechtslage anpassen.
Wir unterstützen Sie dabei.