Das Plattformen Steuertransparenzgesetz (DAC 7) gilt bereits seit dem 01.01.2023. Es hat besondere Relevanz für digitale Plattformbetreiber der Touristik.

Betroffen sind sowohl Online-Vermittler für touristische Leistungen als auch Reiseveranstalter und Unternehmen, die unter Einsatz von digitalen Systemen mit touristischen Einzelleistungen handeln. Solche Unternehmen betätigen sich als Plattformbetreiber im Sinne des Plattformen Steuertransparenzgesetzes. Der Gesetzgeber hat solche Plattformbetreiber verpflichtet, Meldungen über die jeweiligen Leistungsträger und deren Umsätze auf solchen Plattformen abzugeben. Es geht dem Fiskus insoweit darum, besser nachvollziehen zu können, welche Umsätze und Erträge die Leistungsträger solcher Plattformbetreiber über deren digitale Plattformen generieren, um auf dieser Grundlage die Steuermeldungen und -erklärungen touristischer Leistungsträger, insbesondere in den Bereichen Umsatzsteuer und Einkommensteuer besser kontrollieren zu können – die erste Meldung der Plattformbetreiber hat bereits am 31.03.2024 zu erfolgen. TourLaw hilft, sich einen ersten Überblick zu verschaffen und unterstützt bei der Klärung von Detailfragen. Sprechen Sie uns gerne an.