Nach einigen Verzögerungen ist das Hinweisgeberschutzgesetz endlich in Kraft getreten.

Achtung: Mittelgroße und große Unternehmen müssen spätestens jetzt tätig werden!

  • Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen bereits bis zum 17.12.2023 eine interne Hinweisgebermeldestelle einrichten.
  • Für Unternehmen mit 250 Beschäftigten und mehr besteht diese Pflicht bereits seit dem 02.07.2023!

Sie haben sich noch nicht gekümmert? Gerne übernehmen wir für Sie die Funktion der internen Meldestelle und stellen mit dem System Integrity Line von EQS einen maßgeschneiderten digitalen Meldekanal bereit.

Damit bieten wir Ihnen eine schnelle, praxisnahe und rechtsichere Lösung, die Vertrauen und Transparenz in Ihrem Betrieb fördert. Sprechen Sie uns an!