Aktuelles von TourLaw:

Das Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz – kurz: BFSG

Das Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG) steht vor der Tür. Es tritt im Juni 2025 in Kraft.
Was ist bis dahin noch zu tun?
Wir informieren über die wichtigsten Maßnahmen und Fristen, die Sie im Rahmen des BFSG beachten sollten.

Die E-Rechnung kommt. Sind Sie vorbereitet?

Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 enthalten.

Zwar gibt es Übergangsregelungen, die die Erstellung von E-Rechnungen nicht unmittelbar erforderlich machen. Allerdings müssen Unternehmen bereits ab dem 01.01.2025 damit rechnen, E-Rechnungen von Geschäftspartnern zu erhalten.

Wir unterstützen Sie mit Handlungsempfehlungen

Der AI Act der EU kommt

Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde. Am 2. Juli 2024 tritt nunmehr der AI-Act der EU in Kraft. Was dieser vorschreibt, aber auch andere, hochrelevante rechtliche Aspekte im Hinblick auf den Einsatz von KI im Unternehmen, erfahren Sie von TourLaw.

Rechtskonforme AGBs, Buchungsprozesse & Co.:

Sie haben sich nach Pandemie und turbulenten Jahren des Comebacks schon länger nicht mehr um Ihre AGBs und verbraucherrechtlich relevanten Prozesse gekümmert?
Mit Aktualisierungen und praxisnaher Beratung schaffen haben wir effiziente und praxisnahe Lösungen für Sie. Melden Sie sich gerne bei uns!

Flugchaos

Das Flugchaos reißt nicht ab. Weiterhin hakt es in der Luftfahrtbranche. Zahlreiche Flüge werden weiterhin nur erheblich verspätet oder gar nicht abgewickelt.

Gerne stellen wir Ihnen einen rechtlichen Leitfaden zur Verfügung und unterstützen mit Beratung und Schulungen. Kommen Sie gerne auf uns zu!

Steigende Treibstoff und Energiekosten – Sind nachträgliche Reise- und Leistungspreiserhöhungen möglich?

Sind nachträgliche Reise- und Leistungspreiserhöhungen möglich?
Die Preise an den Zapfsäulen sowie von Heizöl und Gas steigen vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine stetig und scheinbar unendlich in bisher nicht gekannte Höhen. Für Reiseunternehmen und touristische Leistungsträger stellt sich die Frage, wie damit umzugehen ist. Wir haben Gestaltungsmöglichkeiten und Formulierungsvorschläge entwickelt, die im Rahmen von Kundenverträgen vereinbart werden können, um weitere erhebliche Preisschwankungen angemessen im Reise bzw. Leistungspreis abzubilden.